Die Abklärung

Untere Altersgrenze etwa 6 Jahre
Eine frühzeitige Erfassung, also schon in der Unterstufe, ist für die Betroffenen in allen Fällen besonders dankbar: der Aufwand ist dann weitaus am geringsten.

Abklärungen:

  • Schulreifeabklärung
  • Dyskalkulieabklärung (Abklärung bei Rechenschwäche)
  • Legastheniabklärung (Abklärung bei Lese-/ Rechtschreibschwäche)

Ziel der Abklärung:
  1. Klare Übersicht über die augenblickliche Situation im Zusammenhang mit dem Schulfach Rechnen oder Sprache.
  2. Überblicken der dazugehörenden Zusammenhänge zwischen Ursachen und Wirkungen.
  3. Beurteilung der entsprechenden Zukunftsaussichten und Zukunftsmöglichkeiten.
  4. Vorschläge für sinnvolle Massnahmen.

Mit Hilfe einer Abklärung möchte (und sollte) man einem Schüler (oder einer andern Person) aktive Unterstützung erteilen bei Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen oder Wörtern. Dabei ist es ähnlich wie beim Magenweh: Für den Betroffenen ist es in erster Linie wichtig, dass ihm daran anschliessend auch überzeugend handgreiflich geholfen werden kann.
Erstens geht es um einen souveränen Überblick beim Ist-Zustand. Dazu gehören u.a. die aktuellen Rechen-, Lese- oder Rechtschreibleistungen. Diese allein bilden aber meistens nur einen ganz kleinen Bruchteil dessen, was an Information unbedingt notwendig ist. Klarheit über evtl. Leistungsschwankungen samt ihren Zusammenhängen, Fähigkeiten im Bereich der massgebenden Stützfunktionen, Arbeitsdisziplin und Arbeitstechnik, Freizeitgestaltung, Stellung in Familie und Schule oder Beruf, die Reaktionsgeschwindigkeit bei verschiedenen Handlungen und viele weitere Aspekte gehören ebenfalls zwingend zu diesem Überblick. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, genügend Einblick zu haben in die Entstehungsgeschichte der aktuellen Situation, wirkt doch diese allgemein prägend für die Verhaltensautomatismen.
Als nächstes, zweites, wird darüber Klarheit geschaffen, was bei genau den gegebenen Voraussetzungen in welcher Zeit und mit welchem Aufwand verändert werden kann. Dabei geht es entweder darum, vorhandene Anlagen zur Entfaltung zu bringen, oder es gilt, nicht einmal in den Anlagen vorhandene, aber notwendige Fähigkeiten oder Gewohnheiten von Grund auf anzubahnen.
Nach diesen zwei Punkten wird eine klare Zielsetzung formuliert. Dabei drängt sich die Entscheidungsfrage auf, ob es überhaupt machbar und / oder sinnvoll ist, etwas zu ändern. Wenn hier eine negative Antwort zutrifft, dann ist wenigstens darüber Klarheit geschaffen worden, dass man der Sache am besten den Lauf lassen soll. Lohnt sich aber eine Veränderung, geht es nun darum, die Therapie in Form von Einzellektionen, in Form von Intensivwochen oder einer Kombination von beiden zu organisieren.


Die Abklärung dauert etwa 3 Stunden bei Anwesenheit des Schülers und möglichst beider Elternteile.



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